Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

 


Kurzübersicht

Bevor man Empfehlungen für die Arbeit mit den repräsentativ-parlamentarischen Formen der Partizipation abgibt, lohnt ein Blick in die Praxis unter dem Gesichtspunkt: Welche typischen Probleme haben diese Formen eigentlich? Ver­schärft ausgedrückt: Woran können sie eventuell scheitern?

Leider gibt es seit der Untersuchung von Michael Herrmann zu den Jugendgemeinderäten in Baden-Württemberg (Her­mann 1996a) nur wenig geeignetes Material zu den repräsentativ-parlamentarischen Formen der Partizipation – zu­mal im qualitativen Bereich. Der in diesem Beitrag formulierten Fragestellung kann deshalb nur sehr kursorisch, schlag­licht­ar­tig nachgegangen werden. Wir greifen dabei auf unsere breite Erfahrung in diesem Bereich zurück, ver­su­chen au­ßer­dem aus zwei qualitativen Fallstudien (Stange 2005) einige vorläufige Wirkfaktoren zu extrahieren und sie in Form von Empfehlungen zu bündeln. Diese Fallstudien waren ursprünglich (Petzhold 1997, Zastrow 2001) ex­plo­ra­ti­ve em­pi­ri­sche Studien zu den repräsentativ-parlamentarischen Formen in Norddeutschland. Wir werden im Folgenden im­mer wie­der auf diese ursprünglichen explorativen Studien zurückgreifen, auch wenn sie schon eine gewisse Zeit zu­rück­lie­gen. Unter qualitativem Auswertungsinteresse sind sie nach wie vor ergiebig, wie die Fallstudien von Stange, die hier mit einfließen, gezeigt haben (Stange 2005). In diesen explorativen Studien wurde auch nach möglichen Miss­er­folgs­fak­to­ren und Problemen gefragt. In einem Fall (Zastrow 2001) wurden nach der Erfassung sämtlicher re­prä­sen­ta­tiv-­par­la­men­ta­ri­scher Formen in einem zweiten Schritt alle Kinder- und Jugendvertretungen herausgefiltert, in denen seinerzeit keine aktive Arbeit mehr stattfand oder die sich aufgelöst hatten (Inaktivität oder Auflösung). Bei die­sen Kinder- und Jugendvertretungen wurde nachgefasst, um die Gründe zu erfahren, die zu einem Scheitern der je­wei­li­gen Be­tei­li­gungs­form geführt hatten.

Von den erfassten 55 Kinder- und Jugendinteressenvertretungen in Schleswig-Holstein wurden zum Zeitpunkt der Da­te­ner­hebung 19 als ruhend, eingeschlafen bzw. aufgelöst bezeichnet. Vier Kinder- und Jugendvertretungen befanden sich in Gründung bzw. Neugründung. Daraus ergibt sich, dass abzüglich der noch in Gründung befindlichen Gremien 37 % aller erfassten Kinder- und Jugendvertretungen bis zum betreffenden Zeitpunkt gescheitert waren.

In Mecklenburg-Vorpommern ergab sich ein anderes Bild. Von den 20 bekannt gewordenen Kinder- und Ju­gend­ver­tre­tun­gen wurden nur drei Gremien als ruhend oder aufgelöst beschrieben. Eine Kinder- und Ju­gend­ver­tre­tung befand sich in Gründung. Folglich waren hier abzüglich der in Neugründung befindlichen Kinder- und Ju­gend­ver­tre­tun­gen 16 % aller erfassten Gremien gescheitert. Der Unterschied bei den gescheiterten Gremien im Län­der­ver­gleich ist unseres Erachtens dadurch zu erklären, dass in Schleswig-Holstein Kinder- und Ju­gend­ver­tre­tun­gen schon am Ausgang der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre initiiert und ins Leben gerufen wurden, hin­ge­gen in Mecklenburg-Vorpommern diese erst ab Mitte der 90er Jahre entstanden sind.

In beiden Fällen wurden Experten und Schlüsselpersonen, die in irgendeiner Weise für diese Gremien zuständig wa­ren, befragt. Wir haben die Schlüsselpersonen wegen der 4 relativ geringen Fallzahlen in diesen beiden Ländern – was dennoch hochinteressante Hinweise für zukünftige Entwicklungen und erste Empfehlungen nicht ausschließt – ein­fach zusammenfassend aufgelistet.

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