Kurzübersicht
Bevor man Empfehlungen für die Arbeit mit den repräsentativ-parlamentarischen Formen der Partizipation abgibt, lohnt ein Blick in die Praxis unter dem Gesichtspunkt: Welche typischen Probleme haben diese Formen eigentlich? Verschärft ausgedrückt: Woran können sie eventuell scheitern?
Leider gibt es seit der Untersuchung von Michael Herrmann zu den Jugendgemeinderäten in Baden-Württemberg (Hermann 1996a) nur wenig geeignetes Material zu den repräsentativ-parlamentarischen Formen der Partizipation – zumal im qualitativen Bereich. Der in diesem Beitrag formulierten Fragestellung kann deshalb nur sehr kursorisch, schlaglichtartig nachgegangen werden. Wir greifen dabei auf unsere breite Erfahrung in diesem Bereich zurück, versuchen außerdem aus zwei qualitativen Fallstudien (Stange 2005) einige vorläufige Wirkfaktoren zu extrahieren und sie in Form von Empfehlungen zu bündeln. Diese Fallstudien waren ursprünglich (Petzhold 1997, Zastrow 2001) explorative empirische Studien zu den repräsentativ-parlamentarischen Formen in Norddeutschland. Wir werden im Folgenden immer wieder auf diese ursprünglichen explorativen Studien zurückgreifen, auch wenn sie schon eine gewisse Zeit zurückliegen. Unter qualitativem Auswertungsinteresse sind sie nach wie vor ergiebig, wie die Fallstudien von Stange, die hier mit einfließen, gezeigt haben (Stange 2005). In diesen explorativen Studien wurde auch nach möglichen Misserfolgsfaktoren und Problemen gefragt. In einem Fall (Zastrow 2001) wurden nach der Erfassung sämtlicher repräsentativ-parlamentarischer Formen in einem zweiten Schritt alle Kinder- und Jugendvertretungen herausgefiltert, in denen seinerzeit keine aktive Arbeit mehr stattfand oder die sich aufgelöst hatten (Inaktivität oder Auflösung). Bei diesen Kinder- und Jugendvertretungen wurde nachgefasst, um die Gründe zu erfahren, die zu einem Scheitern der jeweiligen Beteiligungsform geführt hatten.
Von den erfassten 55 Kinder- und Jugendinteressenvertretungen in Schleswig-Holstein wurden zum Zeitpunkt der Datenerhebung 19 als ruhend, eingeschlafen bzw. aufgelöst bezeichnet. Vier Kinder- und Jugendvertretungen befanden sich in Gründung bzw. Neugründung. Daraus ergibt sich, dass abzüglich der noch in Gründung befindlichen Gremien 37 % aller erfassten Kinder- und Jugendvertretungen bis zum betreffenden Zeitpunkt gescheitert waren.
In Mecklenburg-Vorpommern ergab sich ein anderes Bild. Von den 20 bekannt gewordenen Kinder- und Jugendvertretungen wurden nur drei Gremien als ruhend oder aufgelöst beschrieben. Eine Kinder- und Jugendvertretung befand sich in Gründung. Folglich waren hier abzüglich der in Neugründung befindlichen Kinder- und Jugendvertretungen 16 % aller erfassten Gremien gescheitert. Der Unterschied bei den gescheiterten Gremien im Ländervergleich ist unseres Erachtens dadurch zu erklären, dass in Schleswig-Holstein Kinder- und Jugendvertretungen schon am Ausgang der 80er bzw. Anfang der 90er Jahre initiiert und ins Leben gerufen wurden, hingegen in Mecklenburg-Vorpommern diese erst ab Mitte der 90er Jahre entstanden sind.
In beiden Fällen wurden Experten und Schlüsselpersonen, die in irgendeiner Weise für diese Gremien zuständig waren, befragt. Wir haben die Schlüsselpersonen wegen der 4 relativ geringen Fallzahlen in diesen beiden Ländern – was dennoch hochinteressante Hinweise für zukünftige Entwicklungen und erste Empfehlungen nicht ausschließt – einfach zusammenfassend aufgelistet.
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