Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

PP-Nummer-26 BETREUUNGSGELD!

Frühkindliche Förderung und Bildung nicht aufs Spiel setzen

Mit dem Betreuungsgeld möchte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Leistung schaffen, die an Eltern von Kindern geht, die zwischen einem und drei Jahre alt sind und keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Ab 2013 soll die Leistung hundert Euro im Monat betragen, ab 2014 150 Euro. Auch nach dem aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts zum Betreuungsgeld geht der Streit um die Reform unvermindert weiter.

Das Betreuungsgeld widerspricht den aktuellen kinderpolitischen Herausforderungen in hohem Maße. Es konterkariert die familienpolitischen und gleichstellungspolitischen Ziele, für die sich viele Interessenvertretungen seit vielen Jahren einsetzen.

Insbesondere nach Auffassung der CSU ist es ungerecht, wenn Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen und damit auf Subventionen in Betreuungseinrichtungen verzichten, keinen finanziellen Ausgleich erhalten. Diese Position verwundert insofern, dass eine Partei, welche die Elternautonomie besonders hochhält, ein politisches Signal ins Land senden will, das Eltern bestraft, die ihre Kinder nicht selbst betreuen. Gleichzeitig ist es eine allgemein anerkannte ordnungspolitische Maxime, dass bei Nichtinanspruchnahme einer staatlichen Leistung kein finanzieller Ausgleich gezahlt wird, respektive eine Ungerechtigkeit vorliegt. Diese Auffassung erweitert der wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der die Kopplung zwischen dem Ausbau von Betreuungseinrichtungen als öffentliches Angebot und monetären Leistungen an Eltern als systematisch verfehlt ansieht. Sprich, man kann nicht den Ausbau von Betreuungsangeboten fördern und zugleich dessen Nichtnutzung belohnen.

Das weitere Argument der Regierung, das Betreuungsgeld würde die Wahlfreiheit der Eltern stärken, konterkariert für uns als Kinderrechtsorganisation die sozialpolitischen Ziele der Bundesregierung und wiegt in Anbetracht der Bildungsherausforderungen für Kinder in unserem Land besonders schwer. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist das frühkindliche Bildungssystem in Deutschland davon gekennzeichnet, dass extreme Unterschiede in der Verfügbarkeit und den Qualitätsstandards zwischen einzelnen Bundesländern oder auch Gemeinden existieren. Damit hängen die frühkindlichen Bildungschancen von Kindern davon ab, wo sie zufällig wohnen. Dies ist nicht nur ineffizient in Bezug auf eine Bildungspolitik, die den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden will, sondern in höchstem Maße ungerecht. Die Bundesregierung muss ihre Anstrengungen deshalb darauf lenken, Kindern unabhängig von ihrer regionalen Herkunft den Zugang zu einer pädagogisch guten frühkindlichen Bildung zu ermöglichen.

Die OECD-Studie vom Juli 2012 unterstreicht den Einfluss auf den Bildungswerdegang von Kindern aus sozial schwachen Zuwandererfamilien. Besonders für gering ausgebildete Frauen mit mehreren Kindern, die in Bundesländern mit hohen Betreuungskosten leben, deren Lohn aber im Regelfall nicht ausreicht, um sich eine solche Betreuung leisten zu können, setze das Betreuungsgeld den falschen Anreiz. Es ist zu befürchten, dass gerade Kinder aus bildungsfernen und finanziell benachteiligten Familien bis zum 3. Lebensjahr aus den Kinderkrippen und Kindertagesstätten herausgedrängt werden. Das widerspricht allen Bemühungen etwa der frühkindlichen Sprachförderung.

Weitere Studien aus dem In- und Ausland belegen, dass Kinderkrippen und Kindergärten kein Abstellgleis für den Nachwuchs unverantwortlicher Eltern sind. Im Gegenteil: Sie sind essenzieller Bestandteil der frühkindlichen Förderung und Bildung. Das Münchner ifo-Institut stellt fest: Je länger Kinder eine solche Einrichtung besuchen, desto größer sind später im Schnitt ihre Schulerfolge und damit auch die künftigen Berufschancen. Gesundheitspolitisch hat das Robert-Koch-Institut ermittelt, dass die Kinder von berufstätigen Müttern, die in Kindereinrichtungen gehen, seltener psychische Auffälligkeiten zeigen, als jene, die bei ihren Müttern zu Hause bleiben. Darüber hinaus zeigen „Zeitbudgetstudien“, dass die effektive Zeit, die Elternteile in Teilzeitbeschäftigung für ihr Kind aufbringen, nicht von jenen Elternteilen abweicht, die keiner beruflichen Beschäftigung nachgehen.

Angesichts der prekären Haushaltslage hat das Deutsche Kinderhilfswerk großen Anlass zur Sorge, dass durch die Aufwendungen für das Betreuungsgeld dringend notwendige bildungspolitische Investitionen ausbleiben und am Ende insbesondere Kinder die Verlierer des Betreuungsgeldes sind. Das gilt besonders für den Kita-Ausbau und die Verbesserung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. An dieser Stelle müssen die vorhandenen finanziellen Ressourcen investiert werden. Stattdessen will die Bundesregierung mit dem Betreuungsgeld jedes Jahr rund zwei Milliarden Euro einsetzen, die dann in der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland fehlen.

Das Betreuungsgeld verstößt schließlich in vielfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Zunächst, weil es einen Anreiz für Eltern schafft, ihr Kind nicht in eine öffentliche geförderte Einrichtung zu geben. Nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz darf der Staat gegenüber Eltern nicht lenkend in deren Entscheidung eingreifen. Auch steht das Betreuungsgeld im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Familien, die ein staatliches Angebot wie Kitas in Anspruch nehmen, dürfen gegenüber Familien nicht besser gestellt werden, die private Kitas nutzen. Ferner ist eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz darin zu erkennen, dass das staatliche Gleichstellungsgebot von Frauen unterlaufen wird. Es werden traditionelle Rollenbilder verfestigt anstatt diese aufzulösen. Auch die von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in der Ressortabstimmung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken zeigen, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen Flickschusterei ist.

Im Ergebnis widerspricht das Betreuungsgeld aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den aktuellen kinderpolitischen Herausforderungen in hohem Maße. Es konterkariert die familienpolitischen und gleichstellungspolitischen Ziele, für die sich viele Interessenvertretungen, seit vielen Jahren einsetzen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen darauf zu konzentrieren, flächendeckend die Betreuungsangebote für Kinder sicherzustellen, die Kinderarmut zu bekämpfen und eine Bildungs- und Chancengerechtigkeit für Kinder herzustellen. Diese Ziele wurden im Koalitionsvertrag begrüßenswerter Weise hervorgehoben, das für das Betreuungsgeld vorgesehene Budget ist dafür dringend notwendig. Wer Eltern dazu animiert, ihr Kind zu Hause zu behalten, schmälert in vielen Fällen dessen Zukunftsperspektiven. Er schreibt die Ungleichheit der Gesellschaft fort und vergeudet wertvolles Potenzial benachteiligter Kinder – und das angesichts einer demografischen Entwicklung, bei der Deutschland zur Sicherung seiner zukünftigen gesellschaftlichen Stabilität die nachwachsende Generation bestmöglich qualifizieren und integrieren muss.

Stand: September 2012

Dieses Positionspapier ist Teil der bundesweiten Kampagne des Deutschen Kinderhilfswerkes
zum Thema Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

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