Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Baustein Nr. 20: Gesellschaftliche Teilhabe durch kulturelle Teilhabe schaffen

Einleitung-Baustein-20 -DKHW-Sylvia KohnAm 20. November 2014 feierte die UN-Kinderrechts­kon­ven­tion ihr 25-jähriges Jubiläum. Doch auch wenn wir in den letzten Jahren einige Fortschritte verzeichnen konnten, so ist Deutschland noch immer kein kinderfreundliches Land.

Zugänge zu kulturellen Bereichen der Gesellschaft sowie die Integration und Förderung in diesen bilden einen Schwerpunkt der aktiven Beteiligung von Kindern an gesellschaftlichen Prozessen. Es ist vor allen Dingen Aufgabe der Bildungsinstitutionen, Kinder und Jugendliche in diese Prozesse mit einzubinden. Warum sich das Deutsche Kinderhilfswerk für  die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern an kulturellen Prozessen und Aktivitäten einsetzt, erklären wir in unserem Baustein Nr. 20 für ein kindgerechtes Deutschland:


20. Gesellschaftliche Teilhabe durch kulturelle Teilhabe schaffen

Eine Forderung nach voller Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen am kulturellen wie künstlerischen Leben erscheint besonders dann gerechtfertigt, wenn man in diesem Zusammenhang von „kultureller Bildung“ spricht. Kulturelle Bildung muss verstanden werden als integrativer Bestandteil der Allgemeinbildung der Menschen, die der gesellschaftlichen wie kulturellen Teilhabe dient und sich nicht nur durch Wissen, sondern auch durch die Vermittlung sozialer, gesellschaftlicher und kultureller Kompetenzen durch künstlerische Methodik vollzieht.

Kulturelle Bildung, und damit die Teilhabe an Kunst und Kultur, kann dabei als ein wichtiger Schwerpunkt bei der Persönlichkeitsentfaltung und bei der Selbstbefähigung von Kindern und Jugendlichen gelten, wobei hier der Grundstein für einen Prozess lebenslanger Aneignung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gelegt wird. Daraus ergibt sich, dass eine volle Teilhabe am kulturellen wie künstlerischen Leben nicht nur das Recht eines jeden Kindes und Jugendlichen sein sollte, sondern auch eine Notwendigkeit darstellt.

Wo gibt es weitere Informationen?

1. Bildungs-und Teilhabeleistungen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Insgesamt 2,5 Millionen Kinder profitieren von den neuen Leistungen und können besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen. Mit dem Bildungspaket bekommen hilfebedürftige Kinder ein Budget für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote. Denn manchen Eltern fehlt das Geld, um die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.

Bis zu 120 Euro im Jahr
Für die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Museumsbesuche und Aktivitäten kultureller Bildung stehen jedem Kind 10 Euro im Monat zur Verfügung - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Hierdurch wird Kindern ein Budget zur Verfügung gestellt, damit sie ein ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechendes Angebot wahrnehmen können.

Ab dem ersten Lebensjahr
Kinder haben schon im ersten Lebensjahr einen Anspruch auf die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des neuen Bildungs- und Teilhabepaketes, so dass Eltern mit ihren Kindern an Kursen wie Babyschwimmen, Babymassage oder je nach Ausgestaltung des konkreten Angebots z.B. auch PEKiP teilnehmen können.

2. Lesetipp:

Beispiele Nürnberger Projekte zur kulturellen Teilhabe Nr.4/2012 - Der Dossier präsentiert Projekte des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg hinsichtlich der Kulturangebote für Kinder, die auf gleichberechtigte Teilhabe setzen.

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