Die Schattenberichte der National Coalition
Der Schattenbericht zur offiziellen Regierungsberichterstattung wird von den Nichtregierungsorganisationen (NGO) der jeweiligen Länder erstellt. Dieser setzt sich kritisch mit dem Staatenbericht auseinander.
In Deutschland wird der Schattenbericht von der National Coalition (NC) zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorgelegt. In der NC sind rund 100 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen, die das Ziel verfolgen, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen, ihre Umsetzung zu kontrollieren und voranzubringen.
Ergänzender Bericht der National Coalition zum Erstbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes:
Ergänzender Bericht der National Coalition zum Zweitbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes:
Ergänzender Bericht der National Coalition zum Dritt- und Viertbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes:
Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Dritt- und Viertbericht: