Baustein Nr. 4: Individualbeschwerden ermöglichen - Beschwerdestellen schaffen
Am 20. November 2014 feierte die UN-Kinderrechtskonvention ihr 25-jähriges Jubiläum. Doch auch wenn wir in den letzten Jahren einige Fortschritte verzeichnen konnten, so ist Deutschland noch immer kein kinderfreundliches Land.
Das neue Individualbeschwerdeverfahren ermöglicht ihn zwar - aber es bleibt ein mühsamer Weg für Kinder und Jugendliche, wenn sie die nationalen und internationalen Gerichte anrufen.
Warum sich das Deutsche Kinderhilfswerk für Schaffung von Beschwerdestellen in der direkten Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen - also in Kommunen und Schulen - einsetzt, erklären wir in unserem Baustein Nr. 4 für ein kindgerechtes Deutschland:
4. Individualbeschwerden ermöglichen - Beschwerdestellen schaffen
Auch wenn im April das Individualbeschwerdeverfahren in Kraft gesetzt wurde, ist der Weg über nationale und internationale Gerichte für die Kinder und Jugendlichen ein sehr beschwerlicher. Die meisten Rechtsverletzungen finden in der direkten Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen statt. Ob sie Gewalt erfahren, in der Schule gemobbt oder ihnen nicht die ihnen zustehenden Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden – diese Probleme müssen erst einmal dort angegangen werden, wo sie bestehen. Daher brauchen Kinder und Jugendliche Beschwerdestellen in den Kommunen und Schulen, die sie über ihre Rechte aufklären und über mögliche Konsequenzen beraten.
Wo gibt es weitere Informationen?
Rechtsgutachten zum Individualbeschwerderecht
Dr. Mehrdad Payandeh hat ein Rechtsgutachten zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes erstellt, in dem das Individualbeschwerdeverfahren aus Sicht der deutschen Rechtsordnung betrachtet wird. Das Gutachten wurde von der Kindernothilfe e.V. in Kooperation mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. in Auftrag gegeben.
Das ganze Dokument gibt es hier zum Download.
Artikel: Das war´s!
Die Jugendpresse Deutschland e.V. hat in dem Magazin „politorange“ im März 2014 eine Ausgabe zum Thema Kinderrechte veröffentlicht. Auf Seite 18 ist ein toller Artikel zum Individualbeschwerdeverfahren erschienen, der zeigt, warum das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes nicht genug ist.
Den ganzen Artikel gibt es hier.