Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Baustein Nr. 24: Mehr Rechte für arbeitende Kinder und Jugendliche einführen

Einleitung-Baustein-24 Fotolia 31505187 L -Klaus-Eppele---Fotolia.comAm 20. November 2014 feierte die UN-Kinderrechts­kon­ven­tion ihr 25-jähriges Jubiläum. Doch auch wenn wir in den letzten Jahren einige Fortschritte verzeichnen konnten, so ist Deutschland noch immer kein kinderfreundliches Land.

Kinderarbeit ist oft ein Thema, bei dem gerne mit dem Finger auf andere Länder gezeigt wird. Doch sollten wir uns lieber mal an die eigene Nase fassen. Fakt ist, dass Kinder auch in Deutschland arbeiten gehen (müssen). Die permanente Debatte um die Legalisierung von nichtleichter Arbeit in bereits jungen Jahren unter 15, wie sie in anderen Ländern geführt wird, ist in Deutschland weniger präsent. Nichts destotrotz müssen auch hier die Arbeitnehmerrechte für Kinder und Jugendliche gestärkt werden. Warum sich das Deutsche Kinderhilfswerk für mehr Rechte von arbeitenden Kindern einsetzt, erklären wir in unserem Baustein Nr. 24 für ein kindgerechtes Deutschland:

 

24. Mehr Rechte für arbeitende Kinder und Jugendliche einführen

Kinder und Jugendliche arbeiten in Deutschland an vielen Orten und Zeiten. Teilweise bezahlt, häufig aber auch unbezahlt. Teilweise legal, häufig aber auch verbotenerweise. Aus eigener Initiative und in eigener Regie, manchmal aber auch, weil es von ihnen erwartet wird. Kinderarbeit in Deutschland hat viele Gesichter: Sie ist Ausbeutung und Selbstverwirklichung, macht Spaß und gefährdet die Gesundheit. Studien belegen eindeutig, dass Kinderarbeit in Deutschland nicht nur existiert, sondern beinahe als Massenphänomen bezeichnet werden kann. Bei den 12- bis 16-jährigen Jugendlichen hat bereits die Hälfte der Befragten neben der Schule gearbeitet. Davon wiederum ging fast die Hälfte gegen Bezahlung einer Arbeit nach, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verboten ist. Besonders bedenklich ist hier die Situation unter den männlichen Jugendlichen, von denen jeder Zehnte auf Baustellen mit Abrissarbeiten oder anderen schweren Arbeiten beschäftigt war. Hier sind die Aufsichtsbehörden der Bundesländer aufgefordert, mit wirkungsvollen Kontrollen und Strafmaßnahmen gegen die Arbeitgeber vorzugehen. Das gilt auch dann, wenn Kinder zur Arbeit gezwungen werden.

Wo gibt es weitere Informationen?

1. Lesetipp: Brauchen Kinder ein Recht zu arbeiten? Kindheitskonzepte und Kinderarbeit.:

Ein schöner Artikel zum Verständnis der Kinderarbeit und deren Notwendigkeit unter Berücksichtigung des sozialen und wirtschaftlichen Kontexts und der Verbesserung der Arbeitskonditionen. Zu finden in: http://www.bpb.de/apuz/146106/brauchen-kinder-ein-recht-zu-arbeiten (Liebel, M., Meade, P., Saadi, I.: Brauchen Kinder ein Recht zu arbeiten? Kindheitskonzepte und Kinderarbeit. (2012))

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