Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Baustein Nr. 10: UN-Kinderrrechtskonvention für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus vollständig umsetzen


Einleitung-Baustein-10 - UN-Kinderrrechtskonvention für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus vollständig umsetzenAm 20. November 2014 feierte die UN-Kinderrechts­kon­ven­tion ihr 25-jähriges Jubiläum. Doch auch wenn wir in den letzten Jahren einige Fortschritte verzeichnen konnten, so ist Deutschland noch immer kein kinderfreundliches Land.

Die Kinderrechte gelten für alle Kinder in Deutschland. Dazu zählen auch Kinder, die aus ihrem Heimatland fliehen mussten. Leider sieht die Praxis oft anders aus und die Kinderrechte werden bei Kindern ohne Aufenthaltsstatus nicht berücksichtigt. Warum sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unabhängig vom Aufenthaltsstatus einsetzt, erklären wir in unserem Baustein Nr. 10 für ein kindgerechtes Deutschland:


10. UN-Kinderrrechtskonvention für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus vollständig umsetzen

Der insgesamt positive Blick auf die Situation der Kinderrechte in Deutschland wurde lange Zeit durch die Vorbehaltserklärung geschmälert, die die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizie-rung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 abgab und vor allem zur Folge hatte, dass die Schutzbedürftigkeit und das Kindeswohl von Flüchtlingskindern nicht ausreichend Berücksichtigung fand.

Nach der Rücknahme dieser Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung im Mai 2010 und der Notifizierung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen am 15. Juli 2010 ist der Weg frei gemacht für die volle Gültigkeit insbesondere des in Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Grundsatzes: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Wo gibt es weitere Informationen?

1. Prof. Dr. Lothar Krappmann:

"Kinderrechte sind die Rechte aller Kinder, auch der Kinder auf der Flucht. Sie sind sogar ganz besonders die Rechte der Kinder, die außerhalb ihres Herkunftslandes, ihrer Sprachgruppe und ihrer Kultur ihren Weg suchen müssen, denn sie sind noch mehr darauf angewiesen, dass ihr Wohl gewahrt, ihre Stimme gehört und ihre Entwicklung gefördert wird. Sie brauchen uns, unser Vertrauen und unser Eintreten für ihre Rechte."

2. Filmbeitrag:

Der kurze Spot thematisiert das Recht auf Bildung, das unabhängig vom Aufenthaltsstatus gefordert wird. Hier gibt es den ganzen Spot!

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