Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

 


Kurzübersicht

Zu Beginn dieses Beitrags steht die Erläuterung der in Nuancen unterschiedlichen Begriffe Bürger, Einwohner und Per­sonen sowie eine erste Einordnung der in den Vorschriften zu findenden Beteiligungsarten.

Anhand der jeweiligen Schwierigkeiten, der Chancen und wichtiger rechtlicher Details werden dann die in der Nie­der­säch­si­schen Gemeindeordnung (NGO) vorhandenen Instrumente der Beteiligung – insbesondere die seit 2001 im Hin­blick auf Kinder und Jugendliche gültigen Bestimmungen – ausführlich erläutert sowie hinsichtlich ihrer Wirk­sam­keit und ihrer Praxisrelevanz bewertet.

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