Kurzübersicht
Zu Beginn dieses Beitrags steht die Erläuterung der in Nuancen unterschiedlichen Begriffe Bürger, Einwohner und Personen sowie eine erste Einordnung der in den Vorschriften zu findenden Beteiligungsarten.
Anhand der jeweiligen Schwierigkeiten, der Chancen und wichtiger rechtlicher Details werden dann die in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vorhandenen Instrumente der Beteiligung – insbesondere die seit 2001 im Hinblick auf Kinder und Jugendliche gültigen Bestimmungen – ausführlich erläutert sowie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihrer Praxisrelevanz bewertet.
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