Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

PP-Nummer-23 MEHR FERIENFAHRTEN ERMÖGLICHEN!

Recht auf aktive Erholung für alle Kinder und Jugendlichen

Für viele Kinder und Jugendliche sind Ferienreisen eine Selbstverständlichkeit. Sie ermöglichen ihnen Spaß und körperliche Erholung. Gemeinsame Gruppenerlebnisse und persönliche Erfahrungen tragen dazu bei, Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein zu schaffen und zu stärken. Kinder- und Jugendreisen bieten ferner den praxisorientierten Erwerb von Wissen und positive Erfahrung von demokratischer Meinungsbildung. Für viele Kinder und Jugendliche sind sie der Erstzugang zu Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit, zu den Jugendverbänden oder Vereinen. Jedoch haben in Deutschland rund 3 Millionen Kinder bis 18 Jahre, die von Armut betroffen sind, kaum die Möglichkeit zu reisen, weil ihre Eltern eine Reise schlicht nicht bezahlen können. Kindern im Sozialgeldbezug stehen je nach Altersgruppe für Freizeit, Unterhaltung und Kultur im Monat zwischen ca. 24 € und ca. 32 € zur Verfügung. So würde die Teilnahme an einer kostengünstigen zweiwöchigen Ferienfahrt von 250€ den Verzicht auf sämtliche Freizeit- und Kulturangebote von fast einem Jahr bedeuten.

Die Einbeziehung benachteiligter Kinder und Jugendlicher auf Kinder- und Jugendreisen ist eine politische Herausforderung für Politik und Gesellschaft. Dabei ist es ein politischer Skandal, dass bei der Bemessung der Hartz-IV-Sätze die Finanzierung der Teilnahme an einer Kinder- und Jugendreise nicht bereits im Regelsatz enthalten ist.

Gerade für arme Kinder ist es wichtig, einen Ausgleich zu den vielfach gravierenden familiären Belastungen und der oft vorhandenen räumlichen Enge zu erleben. Ferienreisen ermöglichen ihnen Erfahrungen,die in ihrem alltäglichen sozialen Umfeld nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Dazu gehört, dass sich Kinder und Jugendlichen aus unterschiedlichen Kulturen und Milieus kennen lernen und darüber ihre eigenen Verhaltensmuster erweitern. Eine Ferienfahrt wie z. B. ein Zeltlager ist nicht nur ein Ferienspaß für ein oder zwei Wochen, sondern ein Erlebnis, von dem ein Kind noch lange Zeit profitiert. Gerade benachteiligten Kindern und Jugendlichen Ferienreisen vorzuenthalten, kann ihnen ihre Ausgrenzung erst verdeutlichen und damit die Benachteiligung noch verstärken.

Das Recht auf altersgemäße aktive Erholung und Ferienfreizeit, etwa ein Zeltlager oder eine Bildungsreise, wie es Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention festlegt, muss für alle Kinder, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern, gelten. In den letzten Jahrzehnten haben sich demgegenüber die Kommunen – von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt – zunehmend aus ihrer Verantwortung zurückgezogen und finanzieren keine Kinder- und Jugendferienfahrten mehr bzw. nur noch reduziert. So sank die Höhe der öffentlichen Ausgaben für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung schon von 2000 auf 2004 um 20,5 %. Auf der kommunalen Ebene werden Kinder- und Jugendreisen nur mehr als freiwillige Leistung angesehen, gleichwohl sie in der Sache, wenn auch nicht der Höhe, als Pflichtaufgabe nach § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgelegt sind. Das Desinteresse der politisch Verantwortlichen und der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich auch in der Budgetierung für entsprechende Einrichtungen. Die Sparmaßnahmen der letzten Jahre führen mittlerweile nicht nur zu einem Investitionsstau, sondern zur Schließung ganzer Einrichtungen.

Förderpolitisch geht es nicht nur darum, benachteiligten Kindern und Jugendlichen Ferienreisen zu ermöglichen, sondern entsprechend ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, für bedarfsgerechte Angebote Sorge zu tragen. So hat etwa jedes dritte Kind in Deutschland einen Migrationshintergrund, jedoch nehmen nur 8% dieser Kinder an Reiseveranstaltungen teil und sind damit deutlich unterrepräsentiert. Reiseangebote, welche die Kompetenzen von jungen Migrantinnen und Migranten in den Vordergrund stellen und eine spezifische Ansprache ihrer Eltern bieten, müssen verstärkt in den Fokus der Förderpolitik genommen werden.

Verschiedene Ansätze, welche die Situation von benachteiligten Familien berücksichtigen, werden bereits von unterschiedlichen Trägern, insbesondere den Kinder- und Jugendverbänden, praktiziert. Dazu gehört eine soziale Staffelung der Teilnahmebeiträge, die Einrichtung eines Sozialfonds, die Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten durch Jugendämter oder dem Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes. Diese Instrumente reichen jedoch nicht aus, der Ausgrenzung zahlreicher junger Menschen von Ferienfahrten entgegenzuwirken. Es ist dringend geboten dies zu einem politischen und gesellschaftlichen Thema zu machen.

Stand: 14. Dezember 2009

Dieses Positionspapier ist Teil der bundesweiten Kampagne des Deutschen Kinderhilfswerkes
zum Thema Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

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