Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Kinder- und Jugendparlamente

Kurzbeschreibung:

Kinder- und Jugendparlamente sind inzwischen eine weitverbreitet Form der institutionalisierten Beteiligung. Kinder und Jugendliche werden von Gleichaltrigen für einen begrenzten Zeitraum direkt als Vertreter gewählt.

Methodentyp

Spezifische Partizipationsmethode

Altersgruppe:

8 - 21 Jahre

Gruppengröße:

10 - 40 Personen

Gruppeneigenschaften

Kinder
Jugendliche

Teilnehmerrekrutierung

keine Angaben

Dauer

2 bis 6 mal im Jahr

Ort

Nicht angegeben

Anzahl Personal

2

Personal

pädagogisch geschulte Fachkräfte
Vertreter/innen aus Politik
Vertreter/innen aus Verwaltung

Vorbereitungsaufwand

hoch

Materialbedarf

hoch

inhaltlich offen

ja

Durchführung:

Inzwischen gibt es in vielen (meist kleineren und mittelgroßen) Städten und Gemeinden Kinder- und Jugendparlamente. Ihre Erscheinungsformen sind ähnlich zahlreich wie die Bezeichnungen, denn vielerorts heißen sie Jugendrat, Kinder- und Jugendbeirat, Kinder- und Jugendforum usw.
Allen gemeinsam ist aber, dass Kinder- und/oder Jugendliche von Gleichaltrigen als Delegierte gewählt werden, nach dem Vorbild der parlamentarischen Vertretung von Erwachsenen. Diese Tatsache ist häufig Anlass für die Kritik, bei Kinder- und Jugendparlamenten handle es sich um nicht jugendgerechte Kopien von Erwachsenenstrukturen. Tatsächlich beklagen sich auch gelegentlich Betroffene über starre Verfahren und komplizierte Strukturen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Initiative zur Gründung eines Kinder- und Jugendparlaments von Erwachsenen ausging und die Betroffenen nicht in Konzeption und Aufbau einbezogen wurden.
1. Aufgaben:
Auch die Aufgaben der Kinder- und Jugendparlamente sind von Ort zu Ort unterschiedlich festgelegt. Es lassen sich jedoch Grundlinien erkennen:
a) Sie sollen zu einer Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Schule, Beruf und Freizeit beitragen.
b) Sie sind Sprachrohr aller Kinder und Jugendlichen und informieren die Öffentlichkeit und Politik über deren spezifischen Wünsche und Bedürfnisse und treten für deren Belange ein.
c) Sie üben in kommunalen, städtischen und anderen Gremien eine beratende und informierende Funktion aus, wenn es um Belange von Kindern und Jugendlichen geht.
2. Wahlen und Wahlverfahren:
Die Wahlverfahren und die Alterszusammensetzung sind von Ort zu Ort unterschiedlich. In der Regel dauern die Legislaturperioden 2 bis 3 Jahre. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Kinder- und Jugendlichen (innerhalb einer Alterspanne) des Orts (aktives und passives Wahlrecht). Vielerorts werden die "Wähler" angeschrieben und erhalten ihre Wahlunterlagen postalisch. Die Kandidaten werden in der Regel direkt gewählt. Aber es gibt auch Modelle, bei denen die Wahlen in den Schulen durchgeführt werden. Hier ist in der Regel die Wahlbeteiligung höher. Kandidaturen sind öffentlich und werden zumeist an allen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bekannt gemacht.. Die Zahl der zu wählenden Abgeordneten richtet sich nach der Zahl der zu vertretenden Kinder und Jugendlichen.
3. Die Arbeit in Sitzungen
Sitzungen im Plenum finden in der Regel mehrmals jährlich (etwa zwei- bis viermal) statt. Zu aktuellen Themen können weitere Sitzungen einberufen werden. Die meisten Kinder- und Jugendparlamente verfügen über ein genaues Reglement in Form von Satzungen und/oder Geschäftsordnungen, die zum Teil sogar in den Gemeindeordnungen verankert sind. Die Geschäftsordnung wird durch das jeweils neu gewählte Parlament verabschiedet (bzw. bestätigt). Die Parlamente verfügen in der Regel über einen Vorstand, einen Pressesprecher und einen Schriftführer (weitere Ämter sind möglich).
Die Öffentlichkeit ist zu den Sitzungen zugelassen. Erwachsene haben als Teilnehmende oft beratende Funktion. Sie antworten auf Fragen, liefern Hintergrundwissen und sind, wenn sie Funktionsträger sind, für die Weiterleitung der Beschlüsse an die zuständigen Stellen verantwortlich.
In der Regel verfügen Kinder- und Jugendparlamente über ein (wenn auch geringes) eigenes Budget. Die Kompetenzen sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Zum Teil entsenden Parlamente auch Delegierte in Erwachsenengremien, wo sie zumeist als Berater fungieren.
4. Die Arbeit in Arbeitsgruppen
Ein tragendes Element sind die Arbeits- und Projektgruppen, die z.B. wöchentlich zusammenkommen und Beschlüsse des Parlament vorbereiten oder umsetzen. Hier stehen konkrete Projekte im Mittelpunkt. Arbeitsgruppen stehen allen am Projekt oder an der Thematik interessierten und engagierten Kindern und Jugendlichen offen.

Inzwischen sind Kinder- und Jugendparlamente regional, bundesweit und auch auf europäischer und internationaler Ebene vernetzt. Informationen zum Thema und Kontaktadressen sind im Netz zugänglich, unter anderem unter www.kinderparlamente.de, sowie unter www.kinderpolitik.de, der Web-Seite der Infostelle Kinderpolitik des Deutschen Kinderhilfswerks. Hier sind unter der Kinderpolitischen Landkarte mehr als 200 Ansprechadressen von Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland abrufbar.

Hinweise für Durchführung:

Kinder-und/oder Jugendparlamente tagen nach Möglichkeit im Ratsaal der Stadt oder im Sitzungssaal der Gemeindevertretung. Dieses unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Beteiligungsform.

Pädagogische Hinweise:

keine

Vorbereitungen:

je nach Durchführung

Personelle Erfordernisse:

keine

Benötigtes Material:

je nach Durchführung

Voraussetzungen am Veranstaltungsort:

je nach Durchführung

Varianten:

keine

Sonstiges:

keine Angaben

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