Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Die deutschen Staatenberichte zur UN-Kinderrechtskonvention


Die Bundesrepublik Deutschland ist, wie alle anderen Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention auch, ver­pflich­tet, Berichte über die Kinderrechte im eigenen Land vorzulegen, die Aufschluss über die Umsetzung ihrer Ver­pflich­tun­gen zum Schutz der Kinder geben. Die Berichte gehen an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kin­des in Genf (Kinderrechtsausschuss).

Der erste Rechenschaftsbericht wurde zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UNK) fällig. Da­nach sind die Berichte im Fünfjahresturnus abzugeben (Art. 44 UNK). Mit jedem Bericht gibt die Bundesregierung Aus­kunft darüber, inwieweit die Kinderrechte bei ihr garantiert sind und welche Fortschritte es seit dem letzten Bericht gibt. Zusätzliche Informationen verlangt der Kinderrechtsausschuss, wenn ihm der Bericht nicht ausreichend oder nicht glaub­würdig erscheint. Außerdem kann der Ausschuss Empfehlungen aussprechen. Bei der Überprüfung der vor­ge­leg­ten Berichte wird der Ausschuss von UNICEF beraten.Im Jahr 1994 musste Deutschland den ersten Staa­ten­be­richt vorlegen, der 1995 vom UN-Ausschuss behandelt wurde. Der zweite Bericht wurde 2004 mit Ver­spä­tung vorgelegt. Den Termin für den dritten Staatenbericht hat die Bundesregierung versäumt. Der dritte und vierte Staatenbericht wurden zusammengelegt und mit erheblicher Verspätung 2010 vorgelegt.

Die einzelnen Berichte und weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Hohen Kommissars für Men­schen­rech­te der Vereinten Nationen einsehbar: www.ohchr.org

1. Staatenbericht:

2. Staatenbericht:

Dem zweiten Staatenbericht wurden folgende Publikationen des Deutschen Kinderhilfswerkes als Anlage beigefügt:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Deutsches Kinderhilfswerk (Hrsg.): Karawane ‘98 für mehr Kinderfreundlichkeit. Bonn und Berlin 1998.
  • Deutsches Kinderhilfswerk: Karawane für mehr Kinderfreundlichkeit – Kinder haben Rechte. Eine deutschlandweite Kampagne mit Kindern und für Kinder. Berlin o. D.
  • Deutsches Kinderhilfswerk (Hrsg.): Parlament der Kinder. Berlin 1993.
  • Deutsches Kinderhilfswerk und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Kids reden mit - Dialog mit Kindern und Ju­gend­li­chen. Berlin und Münster 1996.

3. und 4. Staatenbericht:

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