Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

 

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder


Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder des Deutschen Bundestages – auch kurz Kin­der­kom­mis­sion genannt – gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frau­en und Ju­gend, sie ist also kleiner als der Ausschuss selbst und ihre ganz spezielle Aufgabe ist die In­ter­es­sen­ver­tre­tung für Kinder und Jugendliche.Die Mitglieder der Kinderkommission gehören dem Aus­schuss an und können so auch die Interessen der Kinder und Jugendlichen in dem Ausschuss vertreten. Das er­mög­licht ihnen auch den Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur der Ausschuss bieten kann.

Schon bevor es die Kinderkommission gab, wurde von vielen Seiten ein/e Kinderbeauftragte/r des Deutschen Bun­des­ta­ges gefordert. Jede im Bundestag vertretene Partei benannte im Laufe der Zeit eine/n eigene/n Kin­der­be­auf­trag­te/n. Die Forderung nach einem Bundesbeauftragten für Kinderrechte blieb jedoch bestehen.

Im April und Mai 1988 beschloss der Ältestenrat des Deutschen Bundestages, die Kinderbeauftragten der einzelnen Fraktionen zusammenzunehmen und sie gemeinsam als Kinderkommission einzusetzen. Dieser in der deutschen Parlamentsgeschichte einmalige Vorgang soll unterstreichen, dass der Bundestag die Kinder und Jugendlichen in besonderer Weise unter die Fürsorge und Obhut eines parlamentarischen Gremiums stellen will.

Warum gibt es die Kinderkommission?
Kinder und Jugendliche sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und gelten als besonders schutzwürdig. Da sie sich weder organisieren noch sonst ihre Bedürfnisse zur Geltung bringen können, sind sie darauf angewiesen, dass Eltern und politische Gremien ihre Interessen berücksichtigen.

Die Kinderkommission soll also unter anderem ein Wächteramt im Interesse der Kinder und Jugendlichen ausüben.

Welche Themen bearbeitet die Kinderkommission?
Am Anfang jeder Wahlperiode gibt sich die Kinderkommission ein Arbeitsprogramm, in dem die Schwerpunkte der laufenden Legislatur festgelegt werden. Die laufende politische Debatte und aktuelle Entwicklungen tragen ebenso weitere Themen an die Kinderkommission heran, wie Verbände und Zuschriften von Kindern oder Eltern o. ä..

Wie sieht die Arbeit der Kinderkommission praktisch aus?
Die ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission wechseln sich in der Reihenfolge der Fraktionsgröße beim Vorsitz ab. In der Regel beginnt es also mit der Fraktion der CDU/CSU, dann folgt die Fraktion der SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke folgen in unterschiedlicher Folge.

In manchen Punkten gelten für die Kinderkommission andere Regeln als für die Bundestagsausschüsse. Die Kin­der­kom­mis­sion kann als Kommission nur dann handeln, wenn Einstimmigkeit unter den Mitgliedern herrscht. Für den Fall, dass keine Einigung zustande kommt, kann jedes Mitglied für sich versuchen, ein Anliegen voranzubringen.

Was kann die Kinderkommission?
Der Kinderkommission stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um die Interessen der Kinder und Ju­gend­li­chen wahrzunehmen. Das sind unter anderem:

  • öffentliche Anhörungen zu wichtigen kinderpolitischen Themen
  • nichtöffentliche Expertengespräche, um zu relevanten Themen Standpunkte zu entwickeln
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Themen, die für Kinder von allgemeinem Interesse sind
  • verstärkte Einforderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft

Die Kinderkommission will parlamentarische und außerparlamentarische Interessenvertretung für Kinder und Ju­gend­li­che sein und kinderpolitische Signale setzen. Im Rahmen ihrer zeitlichen, technischen und rechtlichen Mög­lich­kei­ten will sie auch Partner und Förderer der Verbände und Organisationen sowie Einrichtungen sein, die sich für die In­ter­es­sen von Kindern und Jugendlichen einsetzen.

Was kann die Kinderkommission nicht?
Die Kinderkommission kann sich nicht in Einzelfälle einmischen, bei denen die Interessen der Kinder und Jugendlichen zwischen den Eltern oder anderen Parteien umstritten sind. So kann sie beispielsweise nicht im Streit um das Um­gangs­recht entscheiden, Gerichtsentscheidungen aufheben, Entscheidungen von Jugendämtern beeinflussen. Für die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kinderkommission gibt es bestimmte Grundregeln, über die sie sich nicht hin­weg­set­zen kann.

Wer sind die Mitglieder der aktuellen Kinderkommission?

für die CDU/CSU:
Eckhard Pols
Stellvertretung: Dr. Silke Launert

für die SPD:
Susanne Rüthrich
Stellvertretung: Ulrike Bahr

für die Linke:
Diana Golze
Stellvertretung: Jörn Wunderlich

für Bündnis 90/Die Grünen:
Beate Walter-Rosenheimer
Stellvertretung: Katja Dörner

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