Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Zur aktuellen Situation in Deutschland


In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention nun seit dem 5. April 2010 sozusagen volljährig – 1992 trat sie hier zunächst unter Vorbehalt in Kraft. Nach der Zustimmung des Bundesrates im Jahr 2010 wurde die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung zurückgenommen. Damit ist nach 18 Jahren der Vorrang des deutschen Ausländerrechts vor den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention aufgehoben worden.

Seitdem arbeiten die unterschiedlichsten Kinderrechtsorganisationen, Kinderbeauftragte, Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeiter und viele andere engagierte Menschen daran, die Kinderrechte in Deutschland bekannt zu machen und sie auch durchzusetzen. Kinder haben Rechte, daran zweifelt heute niemand mehr. Dennoch spielen die Rechte der Kinder in Deutschland immer noch eine Nebenrolle.

Der UN-Kinderrechtsausschuss in Genf hat festgestellt, dass in Deutschland grundsätzlich schon einiges für die Rechte der Kinder getan wird, trotzdem bleibt noch viel zu verbessern. So wird zum Beispiel die Meinung von Kindern und Jugendlichen noch viel zu wenig berücksichtigt. Außerdem wurde vom Ausschuss die Einrichtung einer Stelle angeregt, die sich speziell um die Interessen und Anliegen von Kindern kümmert (bspw. Bundeskinderbeauftragte/r, Ombudsmann oder -frau).

Deutschland gehört zu den Ländern, in denen die Kinderrechte nicht in der Verfassung stehen. Bereits seit 2004 engagiert sich das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Unicef Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund  in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) dafür, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Zum Weltkindertag 2007 startete die gemeinsame Kampagne Kinderrechte ins Grundgesetz, der sich seitdem weit mehr als 200 Verbände und Organisationen angeschlossen.

Eine im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vom Institut für Markt- und Trendforschung EARSANDEYES GMBH mit Unterstützung der Blue Ocean Entertainment AG durchgeführte Umfrage zum 20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention unter 1026 Kindern im Alter zwischen 6 und 15 Jahren führte zu erschreckenden Ergebnissen: Nur jedes 7. Kind kennt die UN-Kinderrechtskonvention!

Eine aktuelle Umfrage von infratest dimap für das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt, dass sich an der geringen Bekanntheit der Kinderrechtskonvention in den letzten Jahren nichts geändert hat: Auch im Jahre 2016 kennen sich nur 15% der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren in Deutschland ganz gut mit der Kinderrechtskonvention aus, im Umkehrschluss bedeutet das: 85% von ihnen kennen die Kinderrechtskonvention nur vom Namen her oder haben noch nie davon gehört. Hier ist weiterhin viel Arbeit für die Bekanntmachung der Kinderrechte notwendig.

Auch wenn in Deutschland Kinder vor Krieg und Ausbeutung geschützt sind, bleiben auch 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viele Handlungsbedarfe. Insbesondere zu berücksichtigen ist hier die Situation der rund 3 Millionen Kinder und Jugendlichen, die von Armut betroffen sind und denen Chancengleichheit verwehrt bleibt, sei es beim Recht auf Bildung, beim Recht auf Freizeit und Spiel oder beim Recht auf gesunde Ernährung.

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