Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Der Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention/Überwachung


Ein Staatenbericht im Zusammenhang mit einem internationalen Abkommen über Menschenrechte erfolgt in der Re­gel aufgrund einer Vertragsklausel in periodischen, mehrjährigen Abständen an das zu diesem Zweck eingesetzte Ver­trags­organ. Der Vertragsstaat legt Rechenschaft ab und berichtet über den Stand der Verwirklichung der im Ab­kom­men festgelegten Menschenrechte, über die im Berichtszeitraum aufgetretenen Probleme und ihre Lö­sungs­ver­suche sowie gegebenenfalls über den Fortschritt bei der Umsetzung von Empfehlungen des Vertragsorgans hinsichtlich frü­he­rer Staatenberichte.

In Bezug auf die UN-Kinderrechtskonvention bedeutet dies, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland muss alle fünf Jahre ihren Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf (Kinderrechtsausschuss) vorlegen. Damit stellt sie sicher, dass der Kinderrechtssausschuss re­gel­mä­ßig die Gelegenheit hat, sich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte zu informieren. Zur Aus­wer­tung des Staaten- berichtes werden vom UN-Ausschuss auch die jeweiligen Regierungsdelegationen gehört.

Neben den Regierungsdelegationen werden vom UN-Ausschuss auch zivilgesellschaftliche Organisationen – auch NGO (Non-Government Organizations) genannt – gehört. Es hat sich eingebürgert, dass diese Organisationen einen Alternativbericht oder auch Schattenbericht zu dem offiziellen Regierungsbericht vorlegen, in dem sie sich kritisch damit auseinandersetzen.

Die NGO kritisieren, dass eine ganze Reihe von Staaten ihrer Berichtspflicht mit mehrjähriger Verspätung oder gar nicht nachkommt. Deutschland hat den Abgabetermin für den dritten Staatenbericht versäumt und auch der Viertbericht wäre schon im April 2009 fällig geworden. Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung dann endlich den Dritten und Vierten Staatenbericht zusammen vorgelegt.

Neben dem auf den Staatenbericht folgenden Schattenbericht der NGO gab es 2010 zum ersten Mal einen ei­gen­stän­di­gen Kinder- und Jugendreport, der auch online von Kindern und Jugendlichen ausgefüllt werden konnte.

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