Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Baustein Nr. 22: Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche verbessern

Einleitung-Baustein-22 -DKHWAm 20. November 2014 feierte die UN-Kinderrechts­kon­ven­tion ihr 25-jähriges Jubiläum. Doch auch wenn wir in den letzten Jahren einige Fortschritte verzeichnen konnten, so ist Deutschland noch immer kein kinderfreundliches Land.

Die Einführung eines Nichtraucherschutzgesetzes führt zwar zur Einschränkung der Rauchenden in öffentlichen Einrichtungen, schützt Kinder aber nicht davor an anderen Orten dem Zigarettenqualm ausgesetzt zu werden. Es ist unser allgemeines Anliegen, Kinder und Jugendliche auf diese Fakten hin zu bilden und für die Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes einzutreten. Warum sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzgesetzes für Kinder und Jugendliche in Deutschland einsetzt, erklären wir in unserem Baustein Nr. 22 für ein kindgerechtes Deutschland:


22. Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche verbessern

Tabakrauchbelastete Kleinkinder haben nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums gegenüber unbelasteten Kindern ein um 50 bis 100 % erhöhtes Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken. Daneben kann Passivrauchen bei Kleinkindern zu Mittelohrentzündungen führen. Ferner leidet bei den Kindern der Geruchssinn, Herz und Kreislauf sind weniger leistungsfähig. Selbst bei Kindern zählt das Passivrauchen schon für ihr späteres Lungenkrebsrisiko mit, möglicherweise auch für das Risiko, an anderen Krebsarten zu erkranken.

Wo gibt es weitere Informationen?

Interessante Initiative auf internationaler Ebene im deutschsprachigen Raum: gegentabak.de:

Präventionsprogramm für rauchfreie Zonen in Bildungsinstitutionen. Über 500 Medizinstudierende von 16 deutschen, drei österreichischen und einer schweizerischen Universität klären pro Jahr 10.000 Schüler der 6. bis 8. Klassen über das Rauchen auf. Ein wissenschaftlicher Beirat evaluiert die Initiative und sorgt u.a. für den Einbezug der Erkenntnisse aus der Aufklärungsarbeit in Forschung und Lehre.

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