Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Die UN-Kinderrechtskonvention wird 25 Jahre alt!


Einleitung-Baustein-01Am 20. November 2014 feierte die UN-Kinderrechts­kon­ven­tion ihr 25-jähriges Jubiläum. Doch auch wenn wir in den letzten Jahren einige Fortschritte verzeichnen konnten, so ist Deutschland noch immer kein kinderfreundliches Land.

"Deutschland hat schon einiges erreicht, aber wir müssen noch besser werden. Wir müssen den Kinderschutz weiterentwickeln, die Chancengleichheit durch Bildung stärken und benachteiligte Kinder besser fördern", so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Als positive Entwicklung lässt sich verzeichnen, dass im April 2014 ein Beschwerdeverfahren in Kraft getreten ist, durch das Kinder ihre Rechte auf internationaler Ebene einfordern können. Denn die UN-Kinderrechtskonvention ver­pflichtet „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltung- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Über­ein­kom­men anerkannten Rechte zu treffen“. Die Konvention schreibt fest, dass der Vorrang des Kindeswohls bei al­len Kinder betreffenden Entscheidungen zu beachten ist. Davon ist die Bundesrepublik Deutschland auch 25 Jahre nach der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention noch weit entfernt.

Doch wo genau besteht noch Handlungsbedarf? Um dieser Frage auf die Spur zu kommen, wird bis zum 20. No­vem­ber jede Woche einer von 25 Bausteinen für ein kindgerechtes Deutschland vorgestellt:

1. Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen

Das Grundgesetz kennt bislang keine speziellen Kinderrechte. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist geboten, um die im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik erfolgte Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte auch im Text des Grundgesetzes nachzuvollziehen. Das Aktionsbündnis Kinderrechte, bestehend aus dem Deutschem Kin­der­hilfswerk, UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind, hat dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat vorgeschlagen, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen.

Hier gibt es dazu etwas auf die Ohren: In einem Radiobericht erfahrt Sie, wie sich Kinder und Experten zu dem Thema äußern.


Was sagen Fachleute zu diesem Thema?

Dr. A. Thorsten Jobs, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg:
„Es ist an der Zeit, Kinderrechte im Grundgesetz aufzunehmen, auch um zu verdeutlichen, dass Kinder Rechts­per­sön­lich­kei­ten mit eigenen von der Verfassung geschützten Rechten sind “

Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Die Bundesregierung "muss endlich den Weg frei machen, damit die Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden können. Kinder sollen ausdrücklich als Träger von Grundrechten benannt werden und nicht nur im Rahmen der Elternrechte."

Ekin Deligöz, MdB:
“Kinderrechte sollen endlich ihren Platz in der Verfassung bekommen. Diese Aufwertung würde ihre Wirkung nicht verfehlen. Die Botschaft: Kinder sind gegenüber Erwachsenen gleichberechtigte Subjekte mit eigenständigen Rechten und Bedürfnissen. Damit geht auch einher, dass wir heute nicht auf Kosten der Zukunft unserer Kinder leben dürfen.“

Jeden Tag eine gute Tat:

KRiGG-TeaserDas Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kin­der­schutz­bund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind  fordert, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Machen Sie mit und geben Sie noch heute Ihre Stimme ab unter: http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/

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