Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Der Erste Kinder- und Jugendreport zur UN-Kinderrechtskonvention

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat im Jahr 2010 den Ersten Kinder- und Ju­gend­re­port zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Ein Zeugnis für die Kinderrechte in Deutschland 2010 veröffentlicht. Damit gab es erstmals neben dem Bericht der Bun­des­re­gie­rung zur UN-Kinderrechtskonvention und dem Ergänzenden Bericht der National Coalition auch einen ei­gen­stän­di­gen Kinder- und Jugendreport.

Mehr als 3.500 junge Menschen zwischen 5 und 18 Jahren beurteilten die Umsetzung der Kinderrechte aus ihrer Sicht und stellten der Bundesregierung ein Zeugnis aus.

Mit Fragebögen, Arbeitstreffen und Projekten beteiligten sie sich an der Erstellung des ersten Kinder- und Ju­gend­re­ports, um den Vereinten Nationen Bericht zu erstatten. Der Report wurde dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kin­des in Genf vorgelegt als Teil der Berichterstattung der Bundesregierung und der National Coalition.

Der Kinder- und Jugendreport floss somit auch in die Bewertung des UN-Ausschusses zur Situation in Deutschland ein, der entsprechende Empfehlungen aussprechen kann.

Durch die Veröffentlichung des Kinder- und Jugendreports und seine Übermittlung an das zuständige Ministerium wur­de der Sicht von Kindern und Jugendlichen auf die Umsetzung ihrer Rechte außerdem in der Bundesrepublik selbst Auf­merk­sam­keit zuteil. Die Ergebnisse wurden und werden in der Öffentlichkeit, in der Schule, aber auch in au­ßer­schu­li­schen Bildungsorten kommuniziert und diskutiert. Dies wiederum ist ein Beitrag zur Verbreitung von In­for­ma­tio­nen über die Kinderrechte und kann als Argumentationshilfe zur Durchsetzung von Kinder- und Ju­gend­in­ter­es­sen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene dienen.

Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutsch­land. Ein Zeugnis für die Kinderrechte in Deutschland:

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