Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Nationaler Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010"


Junge Menschen haben ein Recht auf Bildung, auf ein gesundes Aufwachsen, auf gesellschaftliche Beteiligung und vor allem darauf, dass sie vor physischer und psychischer Gewalt geschützt werden. Deshalb will die Bundesregierung die Ziele des Nationalen Aktionsplans "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" gemeinsam mit Kindern, Ju­gend­lichen sowie allen politischen und gesellschaftlichen Kräften umsetzen.

Der Nationale Aktionsplan 2005-2010 knüpft an die Sondergeneralversammlung zu Kindern der Vereinten Na­tio­nen vom 8. bis 10. Mai 2002 in New York (Weltkindergipfel 2002) an. Auf dieser Konferenz wurde unter dem Titel "A world fit for children" ein Abschlussdokument verabschiedet, das im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention welt­weit zur Verbesserung der Lebenssituation der Kinder beitragen soll. Wie alle Unterzeichnerstaaten hat sich Deutsch­land darin verpflichtet, einen Nationalen Aktionsplan mit konkreten termingebundenen und messbaren Zielen und Vor­ha­ben zu erstellen. Damit soll die international definierte Zielsetzung auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" (NAP) am 16. Februar 2005 beschlossen. Er wurde unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Gemeinden, der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Nichtregierungsorganisationen, Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wissenschaftlern sowie Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Sechs Handlungsfelder, denen aus Sicht der Bundesregierung eine Schlüsselstellung für mehr Kindergerechtigkeit zukommt, stehen im Mittel­punkt:

  • Chancengerechtigkeit durch Bildung 
  • Aufwachsen ohne Gewalt 
  • Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen 
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
  • Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder 
  • Internationale Verpflichtungen

Die Umsetzung des NAP verlangte das Zusammenspiel unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure auf Bundes-, Lan­des- und kommunaler Ebene. Dabei kam auch den Verbänden, Vereinen und Freien Trägern eine wichtige Rolle zu. Das Bundesfamilienministerium hatte deshalb im Herbst 2006 eine Lenkungsgruppe und im Frühjahr 2007 thematische Ar­beits­krei­se initiiert, die die Umsetzung begleiteten und ihr Fachwissen zur Verfügung stellten.

Im Kinder- und Jugendreport zum NAP haben Jugendliche ihre Ideen und Anregungen zum Nationalen Aktionsplan und seiner Weiterentwicklung formuliert. Mit der Vorlage des Kinder- und Jugendreports im Bundeskabinett im Juni 2006 würdigte die Bundesregierung das Engagement der Kinder und Jugendlichen.

Von 2004 bis 2006 fungierte zunächst die Initiative Projekt P als Portal für Informationen zum NAP, zu Fortschritten und Entwicklungen. Abgelöst wurde sie 2006 durch das Aktionsprogramm Du machst, das die Ziele und Ideen der Initiative aufgegriffen hat. 

2008 startete das offizielle Begleitprogramm zum NAP, die Initiative Für ein kindergerechtes Deutschland, ebenfalls unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Für den Nationalen Aktionsplan waren die Auseinandersetzung breiter Teile der Gesellschaft mit dem NAP und die Be­glei­tung der Umsetzung der Handlungsfelder wichtig. Von wesentlicher Bedeutung zur Erreichung des Zieles – eines kin­der­ge­rech­ten Deutsch­lands – war und ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an dieser Aus­ein­an­der­set­zung. Die Nachhaltigkeit des NAP wird dadurch bestimmt, dass die Kinder und Jugendlichen direkt in die Um­set­zung des Aktionsplanes einbezogen wurden. Dazu gab es ein Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekt des Deut­schen Bundesjugendringes (DBJR) mit Beteiligung der Servicestelle Jugendbeteiligung (SJB).

Auf dem Fachkongress Schützen, fördern und beteiligen - Für ein kindergerechtes Deutschland wirkten über das Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekt erstmals auch Kinder und Jugendliche selber an einer solchen Fach­ver­an­stal­tung aktiv mit und referierten und debattierten unter an­de­ren zusammen mit Wissenschaftler/innen und anderen Fachleuten.

Initiative "Für ein kindergerechtes Deutschland"
Im Frühjahr 2008 startete das Bundesfamilienministerium die Initiative "Für ein kindergerechtes Deutschland". Ziel war es, die politische und öffentliche Aufmerksamkeit für Kindergerechtigkeit zu erhöhen. Aktivitäten sollten auf Bun­des-, Landes- und vor allem auch auf kommunaler Ebene angestoßen und ein starkes Netzwerk aus Politik, Ge­sell­schaft und Wirtschaft geknüpft werden.

Entscheidende Erfolge auf dem Weg zu einem kindergerechten Deutschland konnte das Bundesministerium für Fa­mi­lie, Senioren, Frauen und Jugend - vielfach gemeinsam mit anderen Ministerien sowie den Ländern und Kom­mu­nen - bereits erzielen. Das Kinderförderungsgesetz zum Beispiel beseitigt die letzten juristischen Hürden zum Aus­bau der Kinderbetreuung. Mit dem Aktionsprogramm "Frühe Hilfen" wurden wirksame Bausteine gegen Ver­nach­läs­sigung und Missbrauch von Kindern geschaffen. Im Bereich Gesundheit hat die Bundesregierung einen Ak­­tions­­plan be­schlos­sen, um noch gezielter gegen Bewegungsmangel und schlechte Ernährung bei Kindern und Ju­gend­li­chen vor­zu­ge­hen. Hinzu kommen wirksame und verlässliche Familienleistungen wie das Elterngeld oder das er­höh­te Kindergeld, die Familien vor dem Abrutschen in Armut schützen.

Am 9. November 2010 zog die damalige Bundesregierung auf einer Abschlusskonferenz „Perspektiven für ein kin­der­ge­rech­tes Deutschland“ Bilanz und richtete den Blick auf zukünftige Aufgaben und Herausforderungen. Vor allem ging es um die Frage, wie eine nachhaltige Implementierung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Praxis si­cher­ge­stellt werden kann.

Während die Bundesregierung auf die bereits erreichten Fortschritte abzielte, gab aus den Reihen der Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen auch Kritik. Diese bezog sich u. a. darauf, dass weitere rechtliche Reformen not­wen­dig sind, um wirklich allen Kindern in Deutschland den vollen Schutz der Konvention zu gewähren und dass die Kin­der­rech­te endlich ins Grundgesetz aufgenommen werden müssen. Umweltpolitik, Bildungspolitik, Städtebau - all das muss Kinderrechtsgesichtspunkten entsprechen. Kinderamut, Bildungsverlierer und fehlende Beteiligung von Kin­dern und Jugendlichen dürfen nicht länger hingenommen werden.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird bereits in vielerlei Zusammenhängen praktiziert. Beteiligung darf allerdings nicht beliebig sein, wenn sie Kinder und Jugendliche und ihre Anliegen ernst nimmt.

Ein im Rahmen des NAP eingerichteter Arbeitskreis von Expertinnen und Experten aus Verbänden, Stiftungen, Wissenschaft und Politik hat – in ständiger Rückkopplung mit der Fachpraxis – „Allgemeine Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ erarbeitet. Der Arbeitskreis realisiert damit eine zentrale Forderung des NAP hin zu mehr Kinder- und Jugendgerechtigkeit. Die Standards wurden von der Lenkungsgruppe des NAP verabschiedet und auf der bundesweiten Themenveranstaltung „Qualitätsstandards bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ am 6. November 2009 in Essen vorgestellt.

 

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