Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Die Geschichte der UN-Kinderrechtskonvention


Von den Anfängen der Kinderrechtsbewegung bis zur Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes war es ein langer Weg. Vor 400 Jahren waren Kinder wie kleine Erwachsene. Sie kleideten sich wie die Erwachsenen und sie verhielten sich so. Schulen kannten sie nicht, alles was nötig war, lernten sie von den Älteren. Kinder hielten sich dort auf, wo auch die Erwachsenen waren – bei der Arbeit, auf den Märkten, in Lokalen und Herbergen. In vielen Familien wurden selbst Kinder schon von klein auf zum Betteln angehalten.

Erst mit der Aufklärung änderte sich auch das Bild der Kindheit. Die Französische Revolution brachte die Erklärung über die Menschenrechte hervor. Und auch wenn darin noch nicht explizit auf Kinder eingegangen wurde, so trug dies doch zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Situation von Kindern bei. In der Folge gab es einige Verbesserungen, insbesondere führte dies zu einer Trennung von Erwachsenen- und Jugendstrafrecht und auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Zum Beispiel wurde in Großbritannien die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten.

Mit der fortschreitenden Industrialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der Einführung der Schulpflicht veränderte sich auch die Diskussion um den Gehorsam und die Pflicht der Kinder. Es begann sich die Auffassung durchzusetzen, dass Kinder auch bestimmte Rechte haben. So rief die schwedische Reformpädagogin Ellen Key im Jahre 1900 das Jahrhundert des Kindes aus. In der Folge setzten sich auch andere Pädagogen wie Janusz Korczak, Alexander Neill und Eglantyne Jebb für die Kinderrechte ein.

Eglantyne Jebb entwarf eine Satzung für Kinder, die Children’s Charta, die sie dem 1920 gegründeten Völkerbund in Genf – die Vorgängerorganisation der Vereinten Nationen – mit den Worten zukommen ließ: „Ich bin davon überzeugt, dass wir auf bestimmte Rechte der Kinder Anspruch erheben und für die allumfassende Anerkennung dieser Rechte arbeiten sollten.“ Am 24. September 1924 wurde die Charta von der Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet und als Genfer Erklärung bekannt. Die Erklärung enthielt grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen und sollte dazu beitragen, den Schutz bzw. die Versorgung der Kinder in der Zwischenkriegszeit zu sichern. Allerdings besaß sie keinerlei rechtliche Verbindlichkeit und mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 verlor sie auch ihre Grundlage.

Der Völkerbund hatte sich als nicht tragfähig erwiesen und so wurde 1945 die Charta der Vereinten Nationen verabschiedet, basierend auf der Atlantik-Charta, die von Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill initiiert worden war. Nebenorgane und Sonderorganisationen der UNO sollten helfen, die weltweiten Aufgaben zu meistern. So wurde 1945 die UNESCO gegründet, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechtes auf Bildung eintrat.

Im Jahr 1946 folgte dann UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, das ursprünglich zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet wurde und seit 1953 fester Bestandteil der UNO ist. In der UN-Generalversammlung von 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die unter anderem im Artikel 25 Absatz 2 das Recht der Familie auf Unterstützung und in Artikel 26 das Recht auf Bildung zusicherte.

Mit der Gründung der UNO wurde gleichzeitig die Genfer Erklärung von 1924, die grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen enthielt, aufgehoben. Erst 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung zwar einstimmig eine Erklärung der Rechte des Kindes, jedoch blieb sie ohne rechtliche Bindung.

Die politisch bewegten 1970er Jahre brachten in Deutschland die Kinderladenbewegung hervor, es kam eine Diskussion um antiautoritäre Erziehung in Gang und damit gelangten auch die Kinderrechte erneut auf die Tagesordnung. Erst mit dem Jahr 1983 (!) war in der Bundesrepublik Deutschland die körperliche Züchtigung flächendeckend verboten, in der DDR war sie bereits seit 1949 nicht mehr erlaubt.

Zum 20. Jahrestag der "Erklärung der Rechte des Kindes" führten die Vereinten Nationen 1979 das Jahr des Kindes durch. 1978 hatte die polnische Regierung den Vorschlag unterbreitet, die Erklärung von 1959 in einen völkerrechtswirksamen Vertrag umzuwandeln. Man beauftragte die UN-Menschenrechtskommission mit der Bildung einer Arbeitsgruppe, um einen Entwurf eines Übereinkommens vorzulegen, der im März 1989 einstimmig angenommen wurde. Schließlich verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989, dem 30. Jahrestag der Erklärung der Rechte des Kindes, die Kinderrechtskonvention ebenfalls einstimmig (Resolution 44/25) und sie trat am 02. September 1990 in Kraft, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland.

Seitdem ist der 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Zwischenzeit von 195 Staaten ratifiziert worden – auch von der Bundesrepublik Deutschland. Von den UN-Mitgliedsstaaten fehlen nur die USA. Allerdings hat die Bundesregierung dies anfänglich nur unter dem Vorbehalt des Fortbestehens vorhandener Einschränkungen der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht getan. Konkret hieß das unter anderem, dass das weitgehende Verbot staatlicher Eingriffe in die elterliche Erziehung bestehen und Kindern von Asylbewerbern das Recht auf Bildung versagt blieb.

Erst im Jahr 2010 wurde diese Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung zurückgenommen.

 

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