Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

Kinder- und Jugendbeirat

Kurzbeschreibung:

Kinder und Jugendliche werden an der Planung direkt durch Mitwirkung in einem anerkannten kommunalpolitischen Gremium beteiligt. Der Beirat tagt etwa alle zwei Monate öffentlich.

Methodentyp

Spezifische Partizipationsmethode

Altersgruppe:

10 - 27 Jahre

Gruppengröße:

5 - 10 Personen

Gruppeneigenschaften

Kinder
Jugendliche

Teilnehmerrekrutierung

gewählte TeilnehmerInnen/Vertreter/Delegierte

Dauer

regelmäßig
1 mal monatlich für 2 Stunden

Ort

drinnen

Anzahl Personal

1

Personal

Jugendpflegerin/Jugendpfleger

Vorbereitungsaufwand

hoch

Materialbedarf

gering

Beteiligungsart

Kinder- und Jugendvertretungen: Beteiligung über Gremien und Versammlungsformen, Foren

Beteiligungsstufe

hoch

inhaltlich offen

ja

Durchführung:

Wahlverfahren:
Der Beirat wird für zwei Jahre gewählt. An alle Kinder und Jugendlichen (zwischen 12 und 22 Jahren) der Gemeinde wird ein Informationsschreiben verschickt mit der Einladung zu einem Infoabend und einer Aufforderung sich als Kanditatin/Kandidat für die Wahl zum Beirat aufstellen zu lassen.
Der Infoabend kann in einer örtlichen Diskothek mit Musik und Quiz stattfinden. Kurze Zeit später stellen sich die Kandidaten

Hinweise für Durchführung:

Erfahrungsgemäß ist die Einbeziehung der örtlichen Schulen sehr wichtig. Parlamentarische Formen sollen mit themenbezogenen Aktionen verknüpft werden.

Pädagogische Hinweise:

Es müssen für Kinder und Jugendlichen die Ergebnisse ihrer Tätigkeit erkennbar sein. Fachliche Begleitung ist unbedingt erforderlich.

Vorbereitungen:

Der Ortsjugendring hat die Anregungen zur Errichtung eines Kinder- und Jugendbeirats in der Gemeinde gegeben. Darufhin wurden die Wünsche von Kindern und Jugendlichen in einer Reihe von Dialogveranstaltungen ermittelt. Dementsprechend wurde der Kinder- und Jugendbeirat konzipiert. In der Hauptsatzung der Gemeinde wurde die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats festgehalten. Er ist somit ein Teil der Gemeinde.

Personelle Erfordernisse:

Kontinuierliche Beratung und Unterstützung durch eine kompetente in der Jugendarbeit tätige Person, bei Bedarf Hinzuziehung von Fachleuten

Benötigtes Material:

1 kleiner Etat, Sitzungsgeld für die Mitglieder, Möglichkeiten zur Erstellung von Sitzungseinladungen, Unterlagen und Protokollen, unter Umständen Lautsprecheranlagen für die Sitzungen

Voraussetzungen am Veranstaltungsort:

1 genügend großer und gut ausgestatteter Raum für öffentliche Sitzungen, am besten in einem öffentlichen Gebäude

Varianten:

Bei großen Gruppen und streuenden Antworten kann eine Einpunkt- oder Mehrpunktentscheidung auf am meisten vertretene Erwartungen/Befürchtungen hin zugespitzt werden.

Beiräte und parlamentarische Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung sind auch auf der Kreisebene realisierbar.

Sonstiges:

Kindern und Jugendlichen werden deutlich und formell Rechte eingeräumt. Es besteht die Gefahr, dass der Beirat erstarrt und zum Alibi-Gremium wird.

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