Konzept „Kinder-, jugend- und
familienfreundliche Gemeinde“
Ein Praxisportrait am Beispiel des Kreises Schleswig-
Flensburg
„Wer sich ums Gemeinwohl drückt, muss sich nicht wundern, wenn’s nicht rückt“!
Diese „Weisheit“ ist eigentlich Leitsatz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und Auftrag
an die Jugendhilfe – und hier speziell an die Jugendhilfeplanung. Es ist aus meinem
Verständnis heraus Prämisse und Leitfaden für die tägliche Arbeit.
Der § 1 KLHG legt für die Jugendhilfe fest, dass „jeder junge Mensch ... ein Recht auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat. Zur Verwirklichung soll Jugendhilfe u. A.
insbesondere „dazu beitragen, positive Lebensbedingung für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen“.
Der § 1 KLHG legt für die Jugendhilfe fest, dass „jeder junge Mensch ... ein Recht auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat. Zur Verwirklichung soll Jugendhilfe u. A.
insbesondere „dazu beitragen, positive Lebensbedingung für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen“.
Der § 1 KLHG legt für die Jugendhilfe fest, dass „jeder junge Mensch ... ein Recht auf
Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ hat. Zur Verwirklichung soll Jugendhilfe u. A.
insbesondere „dazu beitragen, positive Lebensbedingung für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen“.
In Verbindung mit den im KJHG, dem Jugendförderungsgesetz und der Gemeindeordnung
niedergelegten Vorschriften ergibt sich eine hohe Verpflichtung für den örtlichen
Jugendhilfeträger, Beteiligungsprozesse unter den KJHG-Auftrag der Verbesserung von
Lebensbedingungen zu stellen:
Jugendhilfeplanung hat damit m. E. einen umfassenden Auftrag, die Lebenswelten von
jungen Menschen und den Personensorgeberechtigten mit diesen zu erkunden und unter
Beteiligung von Betroffenen Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln.
Die Jugendhilfeplanung des Kreises Schleswig-Flensburg hat hierzu dem Kreisjugendhilfeausschuss
im Jahr 1998 das Konzept des Projektes „Kinder-, jugend- und familienfreundliche
Gemeinden“ vorgelegt und dieser hat beschlossen, die Gemeinden im Kreis
einzuladen, an diesem Projekt teilzunehmen.