1. Theorie
Kurzübersicht zum Beteiligungsbaustein A 1.3
| Waldemar Stange/Christoph Zastrow |
vollständiger Beitrag |
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| Rechtliche Grundlagen der
Partizipation |
Auch wenn dies gelegentlich noch nicht genügend ins öffentliche Bewusstsein
vorgedrungen ist – auf allen juristischen Ebenen stößt man auf eine Fülle rechtlicher
Bestimmungen für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Dieser rechtliche
Rahmen und seine konkrete lokale Ausgestaltung in den Kommunen bestimmen die
realen Chancen auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Der folgende Beitrag
gibt eine Übersicht über die wesentlichen bisher vorliegenden Gesetzesgrundlagen für
die Partizipation junger Menschen.
Viele Menschen sind beim allerersten Gedanken an die rechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten
von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zunächst einmal skeptisch
(siehe aktives Wahlrecht), stoßen dann aber bei der weiteren Betrachtung sehr schnell
auf eine differenziertere Lage und eine wahre Flut rechtlich verankerter Grundlagen zur
Beteiligung von Minderjährigen (Schröder 1995, S. 27). Positiv kann dann sogar ein
deutlicher Trend zur weiteren Gewährleistung eines immer größeren Mitbestimmungsfreiraums
vermerkt werden.
(Beteiligungs-)Rechte von Kindern und Jugendlichen sind auf praktisch allen gesetzlichen
Ebenen verankert. Dies beginnt bereits bei etlichen Texten für mehr
Partizipation im internationalen Raum, z. B. in wichtigen Teilen der Agenda 21 oder in
der UN-Kinderrechtskonvention und auf europäischer Ebene (z. B. „Europäische Charta
der Rechte des Kindes“). Auch nationale deutsche Bestimmungen und Rechtsgrundlagen
auf Länderebene, etwa die Grundzüge des Kinder- und Jugendhilfegesetzes oder die
Öffnung des kommunalen Wahlrechts für 16- bis 18-Jährige, greifen die Idee der
Beteiligung junger Menschen auf. Dies kann man der Reihe nach „herunterdeklinieren“
bis hinab zur kommunalen politischen Ebene.
Aufsuchen statt Abwarten – Aufsuchende Handlungskonzepte in der Jugendsozialarbeit
11.11. - 12.11.2010