Partizipation in der Offenen Jugendarbeit
Kritik der Praxis – Essentials – Konzeptelemente
Der § 11 SGB VIII (KJHG) gibt die Ziele der Jugendarbeit vor. Dieser Gesetzesparagraf
kann als durchgängige Aufforderung zur Ermöglichung von Partizipation in der Jugendarbeit
interpretiert werden. § 11 ist für die Jugendarbeit nicht so sehr eine Beschreibung
schon etablierter Praxis, sondern eine Herausforderung an Innovation und Selbstveränderung.
Er fordert mehr als zurzeit geleistet wird. So erhält erstaunlicherweise
ausgerechnet das Gesetz die Funktion, avantgardistische Ansprüche einer Weiterentwicklung
von Jugendarbeit aufrecht zu erhalten und herauszufordern.
Der § 11 SGB VIII (KJHG) gibt die Ziele der Jugendarbeit vor. Dieser Gesetzesparagraf
kann als durchgängige Aufforderung zur Ermöglichung von Partizipation in der Jugendarbeit
interpretiert werden. § 11 ist für die Jugendarbeit nicht so sehr eine Beschreibung
schon etablierter Praxis, sondern eine Herausforderung an Innovation und Selbstveränderung.
Er fordert mehr als zurzeit geleistet wird. So erhält erstaunlicherweise
ausgerechnet das Gesetz die Funktion, avantgardistische Ansprüche einer Weiterentwicklung
von Jugendarbeit aufrecht zu erhalten und herauszufordern.
Das Partizipationskonzept des § 11 zeigt sich in jedem seiner Sätze. Zunächst wird mit
der Formulierung, dass den Jugendlichen „Angebote“ der Jugendarbeit zur Verfügung zu
stellen sind, das Strukturcharakteristikum der Freiwilligkeit von Jugendarbeit eingeführt.
Nur wenn Freiwilligkeit besteht, kann im Unterschied zur (Schul-) Pflicht die Entwicklung
von eigensinniger Selbstbestimmung möglich werden. Der Ansatz bei den „Interessen“
der Jugendlichen stellt eine starke Formulierung dar. Man mache sich klar, was es
bedeutet, wenn sich eine pädagogische Institution nach den Interessen der Kinder und
niemandes sonst richten soll. Dabei geht es sowohl um die manifesten „subjektiven“
Interessen der Jugendlichen, die sie direkt äußern und einbringen, aber auch um die
latenten „objektiven“ Interessen der Jugendlichen, die in einem Auseinandersetzungsprozess
gesucht und sprachlich formuliert werden müssen. Hier wird eindeutig kein
erzieherisches Curriculum vorgegeben, sondern die Inhalte von Jugendarbeit sind durch
die Adressaten zu bestimmen. Sie entscheiden sowohl über die Inhalte als auch über die
methodische Umsetzung dieser Themen (Mitbestimmung und Mitgestaltung). Damit
wird auch die Ausformung der institutionellen Settings und Arbeitsweisen in ihre Macht
gestellt. Auch dieses müsste Jugendarbeit unterscheiden von erzieherischen Institutionen
(wie z. B. Schule oder Hilfen zur Erziehung), die nicht ohne Weiteres von Jugendlichen
beeinflusst werden können.
Entsprechend wird das Ziel der Jugendarbeit mit Selbstbestimmung und gesellschaftlicher
Mitverantwortung angegeben. Diese Formulierung fasst den Kern von Partizipation
in der Jugendarbeit zusammen. Selbstbestimmung wird nicht isoliert individuellegoistisch
verstanden, sondern sie entsteht im sozialen, gesellschaftlichen Zusammenhang.
Selbstbestimmung verdankt sich immer der sozialen Eingebundenheit und
Anerkennung. Partizipative Jugendarbeit wird also auch die Mitverantwortung und
Mitgestaltung der Gesellschaft und des sozialen Gemeinwesens beinhalten. Mitverantwortung
wird einerseits als Recht gewährt – Jugendliche können durch die und in der
Jugendarbeit gesellschaftlich-politisch mitentscheiden –, anderseits als Pflicht gefordert,
sich auch verantwortlich für die Mitgestaltung der Gesellschaft zu engagieren. Dieses
Ziel kann als „politische Bildung“ verstanden werden. Denn ermöglicht werden sollen
die Kompetenzen eines demokratischen Bürgers als selbstbestimmtes, aber auch sozialverantwortliches
und engagiertes Individuum. Durch politische Partizipation soll nicht
nur das eigene Feld der Jugendarbeit mitbestimmt, sondern auch ermöglicht werden,
dass sich Jugendliche in der Gesellschaft politisch einbringen und sich für ihre Interessen
einsetzen. Mit § 11 wird Jugendarbeit als ein Freiraumangebot an Kinder und Jugendliche
entworfen, das ihnen Möglichkeiten der Selbstorganisation und Partizipation eröffnet.
Emanzipatorische Bildung kann nicht curricular und didaktisch eingepaukt werden,
sondern es können nur Entfaltungsmöglichkeiten in einem offenen Feld angeboten
werden.