Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

 


Kurzübersicht

Die Lebensphase Kindheit ist ein eigenständiger Abschnitt der Persönlichkeitsbildung eines Menschen und jedes Kind hat auch in dieser Phase ein Recht auf Beteiligung an allen Entscheidungen und Planungen, die sie oder ihn betreffen. Dieser Erkenntnis wird Rechnung getragen, wenn im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) die Beteiligung von Kin­dern gefordert wird. Diese Sichtweise, die Kinder als Staatsbürger begreift, wird durch neuere gesellschaftspolitische Diskussionen unterstützt, die nach Lösungswegen suchen, um der immer stärker um sich greifenden Desintegration von Kindern und Jugendlichen zu begegnen. Ein Weg der Umsetzung wird darin gesehen, Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelt mitplanen und mitgestalten zu lassen, um ihnen dadurch eine ge­sell­schafts­po­li­ti­sche Teilhabe zu er­mög­li­chen. Ganz konkret, vor Ort, im Alltag der jungen Menschen.

Hier setzt auch die Kinderanhörung in Frankfurter Stadtteilen unter dem Motto „Kinder reden mit!“ an. Partizipation von Kindern an kommunalpolitischen Entscheidungen greift zu kurz, wenn sie sich ausschließlich darauf beschränkt, die bestehenden Instrumente kommunaler Politik transparenter und effektiver zu gestalten. Sie greift auch zu kurz, wenn es nur darum geht, durch partizipatorische Ansätze das Wissen der Kinder und Jugendlichen über das kommunale politische System zu verbessern.

Partizipation ist mehr als das Erlernen der demokratischen Spielregeln in der Erwachsenenpolitik.

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