Kurzübersicht
Die Jugendverbände taten sich nicht immer leicht damit, als in den 90er Jahren eine breitere Bewegung für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entstand. Neue Formen der Interessenvertretung durch Erwachsene (z. B. Kinderbeauftragte) und direkte Beteiligungsformen auf kommunaler Ebene wie Jugendräte oder Kinderversammlungen entwickelten sich teilweise unabhängig von den Verbandsstrukturen. Sie wurden nicht nur als willkommene Ergänzung, sondern auch als Konkurrenz erlebt. Gleichzeitig registrierten die Verbände sinkende Mitgliederzahlen. Im Spagat zwischen Tradition und Moderne sahen sie sich konfrontiert mit einem grundlegenden Bedeutungswandel. Zwei wesentliche Aspekte ihres Selbstverständnisses waren durch die neue Partizipationsbewegung infrage gestellt: zum einen die angestammten Interessenvertreter von Kindern und Jugendlichen zu sein und zum anderen schon von jeher einen Lebensraum geboten zu haben, in dem Beteiligung konstituierendes Merkmal ist.
Die neuen Entwicklungen regten jedoch auch einen Modernisierungsschub an. Es gelang den Verbänden, das eigene Profil in Sachen Beteiligung zu schärfen. Sie mischten sich in die laufenden Debatten ein und begannen, die aktuelle Partizipationsbewegung durch eigene Aktionen zu unterstützen. Während einige Verbände bereits in den frühen 90er Jahren innovative Strukturen auf den Weg brachten (z. B. direkte Kindermitbestimmung), begann die Auseinandersetzung z. B. in den Sportverbänden erst in den letzten Jahren. Unterschiede ergaben sich zwischen den an einem spezifischen Zweck orientierten Verbänden (z. B. DLRG-Jugend, Jugendfeuerwehr, Jugendrotkreuz) und weltanschaulich orientierten Jugendverbänden (z. B. Verbände des BDKJ, AEJ, SJD – Die Falken, Jugendorganisationen der Naturschutzverbände). Gerade die weltanschaulich orientierten Verbände begannen, ihre Aufmerksamkeit auf mehr Partizipation zu richten.
Mitbestimmung in den Verbänden setzt auf unterschiedlichen Ebenen an:
Die Jugendverbände sind gesetzlich legitimiert, Anliegen und Interessen junger Menschen zu vertreten (§ 12 KJHG). Sie verfügen über pädagogisches Know-how und haben einen Zugang zur Politik. Damit stellen sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Beteiligungsarbeit und Politik dar. In dieser Funktion können sie eine wichtige Rolle bei der Initiierung und Durchführung kommunaler Beteiligungsangebote spielen.
Die Modelle gänzlich zu anonymisieren, erscheint hier nur eingeschränkt sinnvoll. Die spezifische Verbandskultur drückt sich bereits durch ihre Begrifflichkeit aus. Insofern werden die Gesamtverbände benannt, anonym gehalten sind die örtlichen Untergliederungen und die Personen.
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