Kurzübersicht
Auch wenn dies gelegentlich noch nicht genügend ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen ist – auf allen juristischen Ebenen stößt man auf eine Fülle rechtlicher Bestimmungen für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Dieser rechtliche Rahmen und seine konkrete lokale Ausgestaltung in den Kommunen bestimmen die realen Chancen auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht über die wesentlichen bisher vorliegenden Gesetzesgrundlagen für die Partizipation junger Menschen.
Viele Menschen sind beim allerersten Gedanken an die rechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zunächst einmal skeptisch (siehe aktives Wahlrecht), stoßen dann aber bei der weiteren Betrachtung sehr schnell auf eine differenziertere Lage und eine wahre Flut rechtlich verankerter Grundlagen zur Beteiligung von Minderjährigen (Schröder 1995, S. 27). Positiv kann dann sogar ein deutlicher Trend zur weiteren Gewährleistung eines immer größeren Mitbestimmungsfreiraums vermerkt werden.
(Beteiligungs-)Rechte von Kindern und Jugendlichen sind auf praktisch allen gesetzlichen Ebenen verankert. Dies beginnt bereits bei etlichen Texten für mehr Partizipation im internationalen Raum, z. B. in wichtigen Teilen der Agenda 21 oder in der UN-Kinderrechtskonvention und auf europäischer Ebene (z. B. „Europäische Charta der Rechte des Kindes“). Auch nationale deutsche Bestimmungen und Rechtsgrundlagen auf Länderebene, etwa die Grundzüge des Kinder- und Jugendhilfegesetzes oder die Öffnung des kommunalen Wahlrechts für 16- bis 18-Jährige, greifen die Idee der Beteiligung junger Menschen auf. Dies kann man der Reihe nach „herunterdeklinieren“ bis hinab zur kommunalen politischen Ebene.