Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

 


Kurzübersicht

Wie in den Bausteinen B. 5.1 und B. 5.3 zu den „Repräsentativen Formen“ bereits erwähnt, bilden die Offenen Formen der Partizipation die zweite Linie der Interessenvertretungen durch Kinder- und Jugendliche selbst. Anhand der fol­gen­den Aus­füh­run­gen wird deutlich, inwieweit es Unterschiede zu, aber auch Gemeinsamkeiten mit den re­prä­sen­ta­ti­ven Formen gibt. Dabei werden die Bedeutung offener Formen und die Merkmale von Kinder- und Ju­gend­fo­ren, Kin­der­ver­samm­lun­gen, Vollversammlungen und Mischformen dargestellt sowie auf Vor- und Nachteile hin­ge­wie­sen. Ei­ni­ge Bei­spie­le geben zudem einen Einblick in die unterschiedlichen Ausführungen in der Praxis. Es han­delt sich hier um nicht-­repräsentative Veranstaltungsformen ohne direkte äußere Anlehnung an „parlamentarische Gre­mien­for­men“ – manch­mal in der Form von Vollversammlungen. Alle Kinder und Jugendlichen können auch ohne Wahl teilnehmen.

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