Hintergrundbild Deutsches Kinderhilfswerk

 


Kurzübersicht

Es geht im Folgenden um Beteiligung durch Gremien und Versammlungsformen und um Kinder- und Ju­gend­ver­tre­tun­gen im Sinne von Interessenvertretungen durch Kinder und Jugendliche selbst. Dabei sind im Prinzip zwei Grund­rich­tun­gen zu unterscheiden: die repräsentativen Formen und die offenen Formen. Im Blickfeld der fol­gen­vden Dar­stel­lung steht allein die repräsentativ-parlamentarische Strategie der Partizipation. Die offenen Formen wer­den e­ben­falls in diesem Band (im Baustein 6 dargestellt. Die folgende Zusammenfassung greift im Sinne einer Vor­ab-­Über­sicht bewusst einige Argumentationen auf, die in den nachfolgenden Beiträgen nochmals ausführlicher dar­ge­stellt werden.

Bei den repräsentativen Formen der Beteiligung handelt es sich um eine Strategie, in der gewählte oder delegierte Kin­der und Jugendliche sich stellvertretend für die Belange von anderen Heranwachsenden einsetzen. Im Gegensatz zu den offenen Formen ist hier immer nur „eine Auswahl“ von Kindern und Jugendlichen direkt beteiligt und es liegt keine breite Beteiligung vor. Innerhalb dieser Strategie gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung, bei denen es sich stets um institutionalisierte und langfristig angelegte Formen handelt.

Die in diesem Abschnitt erstellte allgemeine Übersicht über die repräsentativen Formen der Beteiligung wird in Kurz­form ergänzt durch die Darstellung einzelne Unterformen, z.B. Parlamente, Kinderbürgermeister, Beiräte und ver­bands­be­zo­gene Formen. Es folgt eine Darstellung von Aspekten wie Wahlen, Durchführung der Treffen, Formalien und recht­liche Anbindung oder Themenwahl. Auch mögliche Probleme und Empfehlungen für die Praxis werden auf­ge­zeigt. Komplettiert werden die Ausführungen durch einige Praxisportraits.

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