Kurzübersicht
Es geht im Folgenden um Beteiligung durch Gremien und Versammlungsformen und um Kinder- und Jugendvertretungen im Sinne von Interessenvertretungen durch Kinder und Jugendliche selbst. Dabei sind im Prinzip zwei Grundrichtungen zu unterscheiden: die repräsentativen Formen und die offenen Formen. Im Blickfeld der folgenvden Darstellung steht allein die repräsentativ-parlamentarische Strategie der Partizipation. Die offenen Formen werden ebenfalls in diesem Band (im Baustein 6 dargestellt. Die folgende Zusammenfassung greift im Sinne einer Vorab-Übersicht bewusst einige Argumentationen auf, die in den nachfolgenden Beiträgen nochmals ausführlicher dargestellt werden.
Bei den repräsentativen Formen der Beteiligung handelt es sich um eine Strategie, in der gewählte oder delegierte Kinder und Jugendliche sich stellvertretend für die Belange von anderen Heranwachsenden einsetzen. Im Gegensatz zu den offenen Formen ist hier immer nur „eine Auswahl“ von Kindern und Jugendlichen direkt beteiligt und es liegt keine breite Beteiligung vor. Innerhalb dieser Strategie gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung, bei denen es sich stets um institutionalisierte und langfristig angelegte Formen handelt.
Die in diesem Abschnitt erstellte allgemeine Übersicht über die repräsentativen Formen der Beteiligung wird in Kurzform ergänzt durch die Darstellung einzelne Unterformen, z.B. Parlamente, Kinderbürgermeister, Beiräte und verbandsbezogene Formen. Es folgt eine Darstellung von Aspekten wie Wahlen, Durchführung der Treffen, Formalien und rechtliche Anbindung oder Themenwahl. Auch mögliche Probleme und Empfehlungen für die Praxis werden aufgezeigt. Komplettiert werden die Ausführungen durch einige Praxisportraits.
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