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Rubrik

Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland
Eine Analyse der gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern


Seit vielen Jahren wird über gesundheitliche Risiken des Tabakrauchens diskutiert. Dabei sind die Gefahren sehr deutlich geworden, die von der passiven Aufnahme von Tabakrauch (Passivrauchen) ausgehen. Zahlreiche Präventionsprogramme und Rauchentwöhnungsmaßnahmen existieren zwar, haben aber die Situation nicht entscheidend verbessern können. Deswegen wurde auch in Deutschland über die Einführung von Rauchverboten nachgedacht. In den Jahren 2007/2008 wurden überall in Deutschland durch die Landesparlamente Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet.
Der Schwerpunkt der öffentlichen Diskussionen richtete sich auf ein Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken. Dabei wurden in den meisten Nichtraucherschutzgesetzen auch Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche erlassen, die Rauchverbote in Schulen, in Kindertagesstätten und auf Spielplätzen normierten.
Die Studie untersucht die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer und zahlreiche Einzelverordnungen (Schulgesetze, Gesetze zur Kindertagesbetreuung etc.) und wertet Landtagsdrucksachen und Anhörungen zum Nichtraucherschutz aus, um zu analysieren, inwieweit die Bundesrepublik Deutschland – und an dieser Stelle aufgrund ihrer Zuständigkeit die Bundesländer – ihren Verpflichtungen gegenüber den Kindern und Jugendlichen, die sich aus Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention und aus dem Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010 ergeben, auch nachkommt.

Die Studie kann über die Infostelle des Deutschen Kinderhilfswerkes bestellt werden:

fon: 030/30 86 93 27

Download der Studie als PDF: *Klick*
Email: mertsching@dkhw.de
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