Der Erste Kinder- und Jugendreport zur UN-Kinderrechtskonvention
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat im Jahr 2010 den Ersten Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Ein Zeugnis für die Kinderrechte in Deutschland 2010 veröffentlicht. Damit gab es erstmals neben dem Bericht der Bundesregierung zur UN-Kinderrechtskonvention und dem Ergänzenden Bericht der National Coalition auch einen eigenständigen Kinder- und Jugendreport.
Mehr als 3.500 junge Menschen zwischen 5 und 18 Jahren beurteilten die Umsetzung der Kinderrechte aus ihrer Sicht und stellten der Bundesregierung ein Zeugnis aus.
Mit Fragebögen, Arbeitstreffen und Projekten beteiligten sie sich an der Erstellung des ersten Kinder- und Jugendreports, um den Vereinten Nationen Bericht zu erstatten. Der Report wurde dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf vorgelegt als Teil der Berichterstattung der Bundesregierung und der National Coalition.
Der Kinder- und Jugendreport floss somit auch in die Bewertung des UN-Ausschusses zur Situation in Deutschland ein, der entsprechende Empfehlungen aussprechen kann.
Durch die Veröffentlichung des Kinder- und Jugendreports und seine Übermittlung an das zuständige Ministerium wurde der Sicht von Kindern und Jugendlichen auf die Umsetzung ihrer Rechte außerdem in der Bundesrepublik selbst Aufmerksamkeit zuteil. Die Ergebnisse wurden und werden in der Öffentlichkeit, in der Schule, aber auch in außerschulischen Bildungsorten kommuniziert und diskutiert. Dies wiederum ist ein Beitrag zur Verbreitung von Informationen über die Kinderrechte und kann als Argumentationshilfe zur Durchsetzung von Kinder- und Jugendinteressen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene dienen.
Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Ein Zeugnis für die Kinderrechte in Deutschland: